Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.05.1992 - 20 W 177/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; WEG § 26 § 43 Abs. 1 Nr. 4
Abwahl des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauträgeridentischer Verwalter; Bauträgerverwandter Verwalter; Vorenthaltung von Informationen; Stand von Nachbesserungsarbeiten; Gemeinschaftseigentum; Zerstörung des Vertrauensverhältnisses; Abwahl des Verwalters; Wohnungseigentumsanlage; Fristlose Kündigung des ...
Papierfundstellen
- ZMR 1992, 356
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1992 - 20 W 177/91
Auch wenn die Nachbesserung und Kostenerstattung (§ 633 BGB ) vom einzelnen Wohnungseigentümer geltendgemacht werden kann (primäres Gewährleistungsrecht; vgl. dazu die Darstellung der BGH - Rechtsprechung bei Deckert ETW 6, 65), sind hier Eigentümerbeschlüsse ebenso möglich (BGH NJW 81, 1841) wie sie bei den sekundären Gewährleistungsrechten (Minderung, Schadensersatz, §§ 634, 635 BGB ) erforderlich sind (BGH NJW 79, 2207), und zwar in der Weise, daß die Gemeinschaft darüber beschließt, ob etwaige Ansprüche von allen Wohnungseigentümern oder von dem dazu beauftragten einzelnen Wohnungseigentümer, Verwalter - soweit er nicht wie hier als mit dem Bauträger identisch anzusehen ist - oder Verwaltungsbeirat verfolgt werden sollen. - BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80
Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1992 - 20 W 177/91
Auch wenn die Nachbesserung und Kostenerstattung (§ 633 BGB ) vom einzelnen Wohnungseigentümer geltendgemacht werden kann (primäres Gewährleistungsrecht; vgl. dazu die Darstellung der BGH - Rechtsprechung bei Deckert ETW 6, 65), sind hier Eigentümerbeschlüsse ebenso möglich (BGH NJW 81, 1841) wie sie bei den sekundären Gewährleistungsrechten (Minderung, Schadensersatz, §§ 634, 635 BGB ) erforderlich sind (BGH NJW 79, 2207), und zwar in der Weise, daß die Gemeinschaft darüber beschließt, ob etwaige Ansprüche von allen Wohnungseigentümern oder von dem dazu beauftragten einzelnen Wohnungseigentümer, Verwalter - soweit er nicht wie hier als mit dem Bauträger identisch anzusehen ist - oder Verwaltungsbeirat verfolgt werden sollen. - OLG Frankfurt, 13.09.1974 - 20 W 475/74
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.1992 - 20 W 177/91
In der Nichterfüllung dieser Pflichten konnte das Landgericht eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses sehen, die auch in angmessener Frist (§ 626 Abs. 2 BGB entsprechend; vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 75, 545) die Abwahl und fristlose Kündigung des Verwaltervertrages rechtfertigte.
- OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04
Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund
Anders verhält es sich hingegen, wenn weitere gewichtige Umstände hinzutreten, wie etwa einzelne Pflichtverletzungen (OLG Frankfurt OLGZ 1993, 63; BayObLG NJW-RR 1999, 1390).